Leserbrief Schwester M. Katharina Mock: Kopftuch oder Dienstkleidung?
Schwester M. Katharina Mock, Generaloberin der Vincentinerinnen, über die Berichterstattung "Kopftuchverbot im St. Vincenz-Krankenhaus", am 28.10.2020

Als ich am 28.10.2020 die Neue Westfälische aufgeschlug und die Überschrift „Kopftuch-Verbot“ im St. Vincenz-Krankenhaus las, habe ich mich doch sehr gewundert. Vor einigen Wochen war eine Redakteurin der Zeitung mit der Frage an uns herangetreten, ob es im St. Vincenz-Krankenhaus ein Kopftuch-Verbot gäbe.
Wahrheitsgemäß haben wir diese Frage verneint. Wir haben der Redakteurin mitgeteilt, dass es einen Trägerbeschluss zur Dienstkleidung gibt und dass in der Kleiderordnung ein muslimisches Kopftuch nicht vorgesehen sei. In dieser Dienstkleiderverordnung sind viele Dinge berücksichtigt, die insbesondere die besonderen Hygieneanforderungen des Pflegeberufes in den Blick nehmen. So ist auch das Tragen eines Eheringes oder eines Professringes (wie ihn Ordensschwestern tragen) aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. Im St. Vincenz-Krankenhaus kann jede muslimische Mitarbeiterin mit Kopftuch bis zur Umkleide gehen und sich dort für ihren Dienst am Krankenbett umziehen. Ebenso kann sie nach Dienstende mit Kopftuch das Krankenhaus verlassen. Auch ist, meines Wissens nach, noch nie eine muslimische Frau, die im St. Vincenz-Krankenhaus einen Patientenbesuch machen wollte, des Krankenhauses verwiesen worden, weil sie ein Kopftuch getragen hat.
Ein solches Verhalten wäre eines christlichen Hauses tatsächlich nicht würdig.
Kopftuch-Verbot im St. Vincenz-Krankenhaus? Meiner Ansicht nach wird im Artikel der Neuen Westfälischen versucht, eine persönliche Ansicht zu einer religiösen Streitfrage hochzustilisieren. Auflage um jeden Preis? Seriöser Journalismus sollte sich nicht dazu missbrauchen lassen, Menschen, egal welcher Weltanschauung, verächtlich zu machen.
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